AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workations, Coaching und Seminare

Veranstalter: Marlen Schneider Text & Kommunikation, Am Petrus 5, 69221 Dossenheim, Umsatzsteuer-ID: DE305115844

1. Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und durch sonstig genutzte Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: – Teilnahme an Workations und Seminaren inkl. Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anfrage ein Angebot des Veranstalters, das er mit dem Ausfüllen der Teilnahmeerklärung bestätigt. Erst dann kommt ein Vertrag zustande.

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann binnen zwei Wochen nach der Anmeldung in Absprache gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Danach gilt eine Stornierungsgebühr von 50 % der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen vor der Veranstaltung. Danach sind 100 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Ersatzteilnehmer darf benannt werden – über die Eignung entscheidet jedoch der Veranstalter.

3.4   Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4.Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5   Soweit nicht anders ausgeschrieben, verstehen sich die Leistungen des Veranstalters exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Hinweis: Die Teilnahmegebühr kann i. d. R. als Gründungskosten (Ausgaben) oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

4.6 Hinweis zu Covid-19: Selbstverständlich halten wir uns an die allgemeinen Hygieneregeln und die zum Zeitpunkt der Workation geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Covid-19 nicht stattfinden können, erstatten wir den kompletten Teilnahmebetrag abzüglich einer Aufwandsgebühr von 10% zurück.  

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.8   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.  

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Das Veranstaltungsprogramm und die Inhalte werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geplant. Durch den Ablauf und die Inhalte sollten die Teilnehmer in der Lage sein, den zu vermittelnden Inhalt erfolgreich aufzunehmen und umzusetzen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht dafür, wenn ein Teilnehmer die vermittelten Inhalte nicht umsetzt und somit keinen oder wenig Erfolg damit erzielt. Das Retreat und alle Aktivitäten während der Veranstaltungsdauer finden auf eigene Verantwortung statt. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen, ist ausgeschlossen.

8.2 Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.

8.3 Der Veranstalter haftet nicht bei Einwirken höherer Gewalt wie z. B. Stromausfall, Sturm etc.

8.4 Sollten objektive Dienstleistungsqualitätsmängel vorliegen, die der Veranstalter zu vertreten hat, so können Ansprüche bis maximal der Höhe der entrichteten Teilnahmegebühr erhoben werden.

8.5 Sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.

8.6 Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere unter dem Titel des Schadensersatzes, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir übernehmen daher keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere keinerlei Haftung im Falle des Verschweigens allfälliger körperlicher oder seelischer Leiden, welche die Teilnahme an der Veranstaltung für nicht ratsam erscheinen lassen.

8.7 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, sondern nur im Fall grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird dabei ausgeschlossen. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

8.8 Für selbstverschuldete Schäden, Verluste oder Verletzungen trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung.

8.9 Bei einer Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Veranstalters für Personen und Sachschäden auf die gesetzliche Kfz- Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

9. Veröffentlichung von Bild-/Video-/Tonaufnahmen Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild-/Video-/Tonmaterial, das ihn darstellt, einverstanden. Die Veröffentlichung darf ohne gesonderte Absprache nur durch den Veranstalter und nicht durch Dritte erfolgen.

10. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.

Stand: Heidelberg, 2023